Von besonderer Bedeutung ist, neben der Ermittlung der bestehenden Gesundheitsstörungen und Beeinträchtigungen, insbesondere eine möglichst genaue Beschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs.
Soweit daneben eine Krankentagegeldversicherung besteht, muss überprüft werden, wann welche der Versicherungen ihre Leistungen zu erbringen hat.
Oft stellt sich in der Praxis das Problem, dass der Versicherer im Rahmen der Leistungsprüfung zur Auffassung gelangt ist, beim Ausfüllen des Antrags auf
Abschluss der Versicherung seien bewusst oder zumindest fahrlässig Falschangaben gemacht worden.
In diesen Fällen erklärt der Versicherer den Rücktritt, die Anfechtung, die Kündigung oder eine Anpassung des Vertrages und lehnt die Gewährung von Leistungen ab.
Häufig werden Leistungen von den Versicherungen auch unter Hinweis auf ein eingeholtes medizinisches Gutachten abgelehnt.
Zu prüfen ist dann, ob die vorliegenden Gesundheitsstörungen und die sich daraus ergebenden Einschränkungen umfassend erfasst wurden. Darüber
hinaus muss geprüft werden, ob der von der Versicherung beauftragte Arzt die Anforderungen des Berufes und die Auswirkungen der Gesundheitsstörungen auf die Berufsausübung richtig berücksichtigt hat.