Sozialhilfeleistungen und Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende- häufig als Hartz IV bezeichnet- greifen im Falle von Bedürftigkeit ein, d.h. insbesondere, wenn ein Anspruch auf andere Sozialleistungen nicht besteht oder nicht ausreicht.
Sozialhilfeleistungen und Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende- häufig als Hartz IV bezeichnet- greifen im Falle von Bedürftigkeit ein, d.h. insbesondere, wenn ein Anspruch auf andere Sozialleistungen nicht besteht oder nicht ausreicht.